BCT-Touristik

Kolumbien Reisen

Kolumbien Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 3

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen
Reisedokumente Kinder / Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
Weitere Anmerkungen Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt in diesem Fall 180 Tage. An den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen wird von der neugeschaffenen Immigrationsbehörde „Migración Colombia“ (http://www.migracioncolombia.gov.co – vormals „Departamento Administrativo de Seguridad (DAS)“ per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o.ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt.

Überschreitet der Aufenthaltszeitraum die genehmigte Aufenthaltsdauer, muss rechtzeitig bei der Migración Colombia eine Verlängerung beantragt werden, die gebührenpflichtig ist. Die Migración Colombia hat in der Regel die Immigrations-Dienststellen des aufgelösten DAS übernommen und ist in allen größeren Städten des Landes vertreten.

Sofern der Aufenthalt nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, kontaktieren Sie bitte die Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin mit der Frage, ob ein Visum für Ihren Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist. Informationen zu Visa für Kolumbien finden Sie auf den Internetseiten der Botschaft unter www.botschaft-kolumbien.de

Bei der Einreise auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass man am Grenzübergang einen Einreisestempel erhält. Dies gilt insbesondere für Einreisen zur Nachtzeit.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.