BCT-Touristik

Kolumbien Reisen

Kolumbien Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt

kolumbien: Reise und Sicherheitshinweise

Stand 03.05.2012
(Unverändert gültig seit: 02.03.2012)
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KolumbienSicherheit.html
Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000

Aktuelle Hinweise

Die außergewöhnlich schweren Regenfälle der letzten Monate führen vielerorts noch immer zu Beeinträchtigungen des Verkehrs durch Erdrutsche und Überschwemmungen. Aktuelle Hinweise kann vor Ort die kolumbianische Polizei erteilen. Bitte beachten Sie auch die örtliche Medienberichterstattung.

Zur Zeit wird wegen gehäuftem Auftreten von Masern bei der Einreise über die Karibikstädte (u.a. Barranquilla, Cartagena, Sta. Marta) für Personen unter 39 ein Nachweis einer Masern-Impfung gefordert.

Vulkanische Aktivitäten
Seit 09.04.2012 gilt für den Vulkan Nevado de Ruiz unweit der Departements-Hauptstadt Manizales die die Warnstufe "Orange II – Ausbruch innerhalb von Tagen oder Wochen wahrscheinlich". Für die Flüsse an den Hängen des Vulkans wurde aufgrund zu befürchtender Überflutungen durch Schmelzwasser und Schlammlawinen die Hochwasserwarnstufe "rot" ausgerufen.

Für die Vulkane Galeras, Nevado de Huila und Cerro Machín gilt Warnstufe "Gelb III – Änderung der vulkanischen Aktivitäten". Von Reisen zu den vorgenannten Vulkanen und in ihre Umgebung wird abgeraten. Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität/ Entführungen/ Terrorismus/ Sicherheit

Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten fünf Jahren generell verbessert. Das Sicherheitsniveau in den meisten Metropolen (insbesondere in Bogotá) ist mit dem anderer lateinamerikanischer Großstädte durchaus vergleichbar. Dennoch hat es in jüngster Zeit wieder Anschläge der FARC in verschiedenen Regionen und Städten, auch in Bogotá, gegeben. Im Rahmen des Binnenkonflikts kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und illegalen Gewaltgruppen – hauptsächlich in entlegenen Landesteilen und vor allem im Süden des Landes.

In der Regel gelten die größeren Anschläge und Angriffe staatlichen Einrichtungen. Anschläge der FARC auf zivile (touristische) Ziele sind daher nicht sehr wahrscheinlich, können allerdings auch nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Das Auswärtige Amt rät gegenwärtig insbesondere von Reisen in die Grenzregion zu Venezuela, Ecuador, Peru und Panamá und in alle vom Binnenkonflikt und der Drogenökonomie (Anbau, Schmuggel) betroffenen Regionen ab. Dazu zählen insbesondere (aber nicht nur) die gesamte Pazifikküste, die Departements Chocó, Cauca, Putumayo, Nariño, Arauca, Córdoba, Caquetá und der Nordosten und Nordwesten des Departements Antioquia sowie der Süden des Landes

Im Grenzgebiet zu Venezuela kann es zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen. Mehrere Grenzübergänge wurden wiederholt gesperrt. Es wird daher von Grenzübertritten nach Venezuela auf dem Landwege abgeraten.

Wie in der Mehrzahl der lateinamerikanischen Staaten sind auch in Kolumbien landesweit die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft – im Vergleich zu Europa – sehr hoch. Hiervon sind auch Viertel der Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren betroffen, in denen sich Ausländer üblicherweise bewegen.

Hinzu kommen Gefahren durch Auseinandersetzungen bzw. Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften und den illegalen Gewaltgruppen in ländlichen Gebieten. Ferner besteht in Kolumbien weiterhin die Gefahr von Entführungen durch die illegalen bewaffneten Gruppen und durch kriminelle Banden, die häufig auch Ausländer mitunter jahrelang als Geiseln festhalten, um Lösegeld zu erpressen oder politische Forderungen durchzusetzen.

Die Gefahr, Opfer eines Verbrechens zu werden, kann durch Beachtung der üblichen Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen sowie der nachfolgenden Hinweise gesenkt werden:

Leisten Sie auf keinen Fall Widerstand, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommt.
Achten Sie bei Menschenansammlungen wie z.B. in Einkaufzentren, auf Märkten, an Flughäfen oder Busbahnhöfen besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.
Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Straßen, Vorsicht ist nachts auch in der Altstadt von Bogotá angebracht. Seien Sie abseits der Touristenzentren nicht allein unterwegs, insbesondere wenn Sie keine Ortskenntnis besitzen.
Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.
Verzichten Sie auf auffälligen (auch Mode-)Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.
Lassen Sie Ihr aufzugebendes Gepäck vor der Rückreise am Flughafen in Plastikfolie einschweißen – dies schützt vor Diebstählen aus Ihrem Gepäck und vor unbewusstem Drogenschmuggel. Verschlossene Koffer werden von den kolumbianischen Behörden bei Drogenverdacht aufgebrochen. Auch daher empfiehlt es sich, die Koffer am Flughafen unverschlossen mit Plastikfolie umwickeln zu lassen. Allerdings haben einige Fluglinien bei Flügen nach Europa oder in die USA in letzter Zeit die Mitnahme von eingeschweißten Koffern abgelehnt. Informieren Sie sich daher bitte bei Ihrer Fluggesellschaft.
Verzichten Sie auf typische „Rucksackreisen“.
Vorsicht an Geldautomaten: Ziehen Sie Geld möglichst nur tagsüber in Begleitung und achten Sie auf auffällige Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Eine Passkopie sollten Sie aber immer bei sich führen. Es empfiehlt sich, einen Scan aller wichtigen Dokumente beispielsweise in einem E-Mail-Fach zu deponieren, um jederzeit darauf zugreifen zu können, falls die Originale abhanden kommen. Dies erleichtert die Neubeschaffung erheblich.
Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.
Nehmen Sie möglichst keine Getränke, Esswaren, Süßigkeiten oder Zigaretten von Fremden an. Immer wieder wird berichtet, dass auf diesem Wege Opfern sog. "K.O.-Tropfen" wie Scopolamin oder ähnliche Mittel verabreicht werden.
Lassen Sie Essen/Getränke im Restaurant nicht unbeaufsichtigt, wenn Sie deren späteren Verzehr noch beabsichtigen. Auch hier droht Gefahr durch sog. „K.O.-Tropfen“ wie Scopolamin oder ähnliche Mittel.
Für Taxifahrten gilt unbedingt folgende Grundregel: Benutzen Sie stets den Telefonservice, um ein Taxi zu bestellen oder benutzen Sie autorisierte Taxis an den kenntlich gemachten autorisierte Taxiständen (i.d.R erkennen Sie diese am mit offizieller Kleidung kenntlich gemachten Personal, welches vor Abfahrt ihren Namen und die Nummer des Taxis notiert). Andernfalls laufen Sie Gefahr, Opfer einer Kurzzeitentführung zu werden, bei der die Täter in der Regel Kreditkarten samt PIN-Nummern abpressen, um an Geldautomaten Bargeld vom Konto des Opfers abzuheben.

Drogen

Gelegentlich werden Touristen als unwissende "Drogenschmuggler" eingesetzt. Nehmen Sie daher kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie ab und zu den Inhalt Ihres eigenen Gepäcks.

Reisende und ihr Gepäck werden in Einzelfällen sehr genau kontrolliert. Passagiere werden gelegentlich stichprobenartig einer Röntgenkontrolle unterzogen. Ziel ist dabei die Überprüfung, ob Drogen im Körperinneren befördert werden.

Sollte die Polizei Ihr Gepäck wegen Drogenverdachts durchsuchen, achten Sie darauf, dass ein unabhängiger Zeuge dabei ist. Wer wegen Drogenbesitzes verurteilt wird, muss mit hohen Strafen rechnen, die im kolumbianischen Strafvollzug verbracht werden müssen. Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in Deutschland.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.